Ost-West Steuerberatungs GmbH

Sie sind hier:

Steuernews für Ärzte

Was hat sich geändert bei der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung?

Was hat sich geändert bei der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung?

Im Umsatzsteuergesetz sind unter anderem Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt durchgeführt werden, von der Umsatzsteuer befreit. Diese gesetzliche Bestimmung wurde kürzlich auch nicht geändert.

Die Umsatzsteuerrichtlinien repräsentieren die Rechtsmeinung des Finanzministeriums. Mit der letzten Wartung dieser Richtlinien wurde eine Anpassung bei der Aufzählung jener Tätigkeiten, die laut Meinung der Finanz nicht unter Heilbehandlung fallen, vorgenommen.

Keine Heilbehandlung sind nun auch Leistungen, die darin bestehen, im Auftrag einer Versicherung die Richtigkeit der Diagnose einer schweren Krankheit der bzw. des Versicherten sowie die besten Behandlungsmöglichkeiten zu deren bzw. dessen Heilung zu überprüfen.

Stand: 26. Februar 2024

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Weitere Artikel der Ausgabe Frühling 2024:

Ost-West Steuerberatungs GmbH Ost-West Steuerberatungs GmbH work Kohlmarkt 4 | 22 A-1010 Wien Österreich work (01) 535 10 85-0 fax (01) 535 10 82 ostwest-wt.at 48.209264 16.367985
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369